SCHEIDUNG IN LITAUEN: EIN RECHTLICHER LEITFADEN FÜR AUSLÄNDISCHE STAATSBÜRGER

Rechtsanwalt und Partner Dr. Edvinas Meškys

Eine Scheidung ist weit mehr als nur ein rechtliches Verfahren. Für die meisten Menschen gehört sie zu den schwierigsten Phasen ihres Lebens – geprägt von Emotionen, Fragen rund um die Kinder, Vermögensaufteilung, finanziellen Verpflichtungen und der Unsicherheit über die Zukunft.

Für ausländische Staatsangehörige kann der Scheidungsprozess noch komplexer sein. Das litauische Familienrecht, die Zuständigkeit der Gerichte, die verpflichtende Mediation, die Anforderungen an Dokumente sowie die Regelungen zu Kindern und Vermögen unterscheiden sich häufig erheblich von denen anderer Staaten.

Die Praxis zeigt, dass sich viele Probleme vermeiden lassen, wenn rechtliche Fragen bereits vor Einleitung des Verfahrens geklärt werden. Der erste Schritt muss nicht zwangsläufig die Einreichung eines Scheidungsantrags sein. Häufig ist es sinnvoller, zunächst die eigene rechtliche Situation, mögliche Risiken und die verfügbaren Handlungsoptionen zu analysieren.

Denken Sie über eine Scheidung nach?

Bevor Sie eine endgültige Entscheidung treffen, sollten einige wesentliche Fragen geprüft werden.

1. Kann die Scheidung in Litauen durchgeführt werden?

Internationale Familien haben häufig Bezüge zu mehreren Staaten. Deshalb muss zunächst geklärt werden, ob die litauischen Gerichte international zuständig sind und welches nationale Recht auf den Fall Anwendung findet.

Dabei spielen insbesondere folgende Umstände eine Rolle:

  • der gewöhnliche Aufenthalt der Ehegatten;
  • die Staatsangehörigkeit;
  • der gewöhnliche Aufenthalt der Kinder;
  • der Belegenheitsort des Familienvermögens;
  • ob bereits ein Scheidungsverfahren im Ausland anhängig ist.

2. Ist eine einvernehmliche Scheidung möglich?

Eine einvernehmliche Scheidung ist in der Regel schneller, kostengünstiger und für alle Beteiligten emotional weniger belastend. Voraussetzung ist jedoch, dass sich die Ehegatten über sämtliche wesentlichen Folgen der Scheidung einigen können, insbesondere über:

  • die Kinder,
  • den Kindesunterhalt,
  • die Vermögensaufteilung,
  • die Verteilung gemeinsamer Verbindlichkeiten,
  • die Namensführung nach der Scheidung.

Ist eine Einigung nicht möglich, muss der Streit durch das Gericht entschieden werden.

3. Verfügen Sie über die notwendigen Beweismittel?

Vor Gericht reichen Vermutungen allein nicht aus. Je nach Streitgegenstand können unter anderem folgende Beweismittel von Bedeutung sein:

  • Korrespondenz,
  • Kontoauszüge,
  • medizinische Unterlagen,
  • Polizeiberichte,
  • Fotografien,
  • Zeugenaussagen,
  • Unterlagen der Kinderschutzbehörden.

Ebenso wichtig ist, dass Beweise rechtmäßig beschafft werden. Der unbefugte Zugriff auf private Konten, Nachrichten oder elektronische Geräte des Ehepartners kann zusätzliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

4. Kennen Sie die finanzielle Situation der Familie?

Vor Einleitung des Verfahrens sollte ein vollständiger Überblick über das Familienvermögen erstellt werden. Dazu gehören insbesondere:

  • Immobilien;
  • Hypotheken und Darlehen;
  • Bankkonten und Kapitalanlagen;
  • Unternehmensbeteiligungen;
  • Renten- und Altersvorsorgevermögen;
  • Fahrzeuge;
  • Kryptowährungen;
  • sonstige wertvolle bewegliche Vermögensgegenstände.

Befindet sich Vermögen außerhalb Litauens, sind häufig zusätzliche rechtliche Prüfungen sowie Unterlagen aus dem Ausland erforderlich.

5. Was geschieht mit den Kindern?

Sind minderjährige Kinder betroffen, stehen regelmäßig folgende Fragen im Mittelpunkt:

  • bei welchem Elternteil die Kinder leben werden;
  • das Umgangsrecht mit beiden Elternteilen;
  • Kindesunterhalt;
  • schulische und erzieherische Angelegenheiten;
  • Auslandsreisen;
  • die gemeinsame Entscheidungsfindung in wichtigen Angelegenheiten des Kindes.

Besteht dringender Handlungsbedarf, kann das Gericht bereits während des laufenden Verfahrens einstweilige Maßnahmen anordnen.

Sie haben sich zur Scheidung entschlossen. Wie geht es weiter?

Ein Scheidungsverfahren sollte nicht mit der sofortigen Erstellung von Gerichtsunterlagen beginnen, sondern mit einer sorgfältigen rechtlichen Analyse der gesamten Situation.

Im Rahmen der Erstberatung prüfe ich in der Regel:

  • ob die litauischen Gerichte zuständig sind;
  • ob eine verpflichtende Mediation durchgeführt werden muss;
  • ob eine einvernehmliche Scheidung realistisch ist;
  • welche Anträge gestellt werden sollten;
  • wie Vermögen und Verbindlichkeiten voraussichtlich aufgeteilt werden;
  • welche Regelungen dem Wohl der Kinder am besten entsprechen;
  • ob einstweilige Maßnahmen erforderlich sind;
  • welche Dauer, Kosten und rechtlichen Risiken zu erwarten sind.

Ausländische Mandanten müssen nicht sämtliche Besonderheiten des litauischen Familienverfahrens selbst kennen. Meine Aufgabe besteht darin, den gesamten Ablauf verständlich zu erläutern, alle erforderlichen Dokumente vorzubereiten, die Kommunikation mit litauischen Gerichten und Behörden zu übernehmen und die Interessen meiner Mandanten während des gesamten Verfahrens umfassend zu vertreten.

Jede familiäre Situation ist einzigartig. Dennoch gilt in nahezu jedem Scheidungsverfahren derselbe Grundsatz: Je früher die rechtliche Situation analysiert und eine klare Strategie entwickelt wird, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, unnötige Konflikte, finanzielle Nachteile und Verfahrensfehler zu vermeiden.


Benötigen Sie rechtliche Unterstützung bei einer Scheidung in Litauen?

E-Mail: edvinas@meskys.lt
Telefon: +370 611 34776

Rechtsanwalt und Partner, Dr. Edvinas Meškys