Arbeitsrecht

Sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber sind rechtlich gleichberechtigte Subjekte des Rechtsverhältnisses, aber der Arbeitgeber ist immer noch die dominierende Partei im Rechtsverhältnis. Um das Gleichgewicht aufrechtzuerhalten, sieht der Gesetzgeber gesetzliche Garantien vor, die jeder Mitarbeiter nach Treu und Glauben genießen kann.

Das Arbeitsrecht ist bilateral. Die Aufgabe des Arbeitsrechts besteht einerseits darin, die Interessen des Arbeitnehmers zu wahren und für jeden Arbeitnehmer menschenwürdige und gesunde Arbeitsbedingungen zu gewährleisten, andererseits organisiert und betreibt der Arbeitgeber mit Hilfe des Arbeitsrechts ein Unternehmen, d.h. die Grundlage einer nachhaltigen und leistungsfähigen Gesellschaft. Die Aufgabe des Rechtsanwalts bei der Beratung von Mandanten unterscheidet sich je nachdem, welche Partei des Arbeitsverhältnisses – Arbeitnehmer oder Arbeitgeber – vertreten wird. Oftmals muss parallel zu der Vertretung eines Arbeitnehmers in einem Fall die völlig entgegengesetzte Position des Arbeitgebers in einem anderen Fall vertreten werden. Dies mag wie eine schwierig zu vereinbarende Aufgabe erscheinen, aber im Gegenteil, ein Anwalt, der die Möglichkeit hat, dasselbe Problem aus verschiedenen Blickwinkeln zu betrachten, kann den Mandanten viel qualifizierter und effizienter beraten.

Die Arbeitgeber suchen in der Regel bei der Gründung eines Unternehmens Rechtsrat von einem Fachmann auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, wenn sie versuchen, das Verhalten der Mitarbeiter, Kosten und Möglichkeiten für die Geschäftsentwicklung zu planen. Dabei werden Geschäftsordnungen, Lohnzahlungsverfahren, Vertraulichkeitsverträge, Verträge über das Wettbewerbsverbot, Stellenbeschreibungen, Arbeitsverträge etc. erstellt. Die Arbeitnehmer benötigen in der Regel die Dienste eines Rechtsanwalts, wenn sie Wettbewerbsverbote abschließen oder im Falle der Verletzung der Rechte des Arbeitnehmers in Bezug auf sichere und gesunde Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten, Löhne, Kündigung des Arbeitnehmers verletzen.

Unsere Anwaltskanzlei ist auch auf die Gründung und die Tätigkeit von Gewerkschaften spezialisiert. Im Rahmen der Vertretung der Gewerkschaften erfolgt die Ausarbeitung von Tarifverträgen, Vertretung bei Verhandlungen, Überwachung der Umsetzung von Tarifverträgen. Auf den ersten Blick schützt der Tarifvertrag die Interessen der Arbeitnehmer, aber auch die Arbeitgeber können mithilfe eines Tarifvertrags die komplizierten Fragen der Entschädigung, Arbeitszeit und Urlaubsgewährung effizienter regeln.

Bei der arbeitsrechtlichen Beratung von Arbeitgebern zielen wir darauf ab, das Arbeitsverhältnis so zu regeln, dass es gar nicht erst zu Streitigkeiten zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber kommt, und im Namen des Arbeitnehmers bemühen wir uns sicherzustellen, dass sich der Arbeitnehmer würdevoll fühlt und den Streit auf die günstigste Weise löst.

Unsere Dienstleistungen:

  • Wir erarbeiten innerbetriebliche Arbeitsrechtsakte, Regelungen, Lohnregelungen, Arbeitsverträge, Verträge über das Wettbewerbsverbot
  • Wir gestalten Tarifverträge und vertreten unsere Mandanten in Tarifverhandlungen
  • Wir beraten unsere Mandanten über die Gründung und Tätigkeit von Gewerkschaften
  • Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Kommission zur Behandlung von Arbeitsstreitigkeiten
  • Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten vor den Gerichten erster Instanz, vor Berufungs- und Kassationsgerichten