Gesellschaftsrecht

Rechtliche Probleme treten bei der Tätigkeit von Unternehmen und in den Gesellschafterbeziehungen immer auf, sind jedoch deutlich geringer und beeinträchtigen die Unternehmenstätigkeit nicht, wenn die Gesellschafter und Geschäftsführer des Unternehmens vor Beginn ihrer Tätigkeit qualifizierte Rechtsanwälte zu Rate ziehen und sich auf die Herausforderungen zutreffend vorbereiten, bevor sie auftraten.

Das Gesellschaftsrecht ist ein sehr breit gefächertes Rechtsgebiet, d.h. von der Beratung vor der Gründung eines Unternehmens, der Gründung eines Unternehmens reicht es bis zur Beratung in Bezug auf Geschäftstätigkeiten, der Erstellung betriebsinterner Dokumente, den Rechtsstreitigkeiten mit den Auftragnehmern, Partnern, Gegnern des Unternehmens bis zur Unternehmensauflösung nach Liquidation. Die Tätigkeit des Unternehmens ist mit verschiedenen Situationen konfrontiert, die durch die Normen verschiedener Rechtsgebiete geregelt werden. Für den Abschluss und die Ausführung von Verträgen sind Kenntnisse des Schuldrechts, bei der Registrierung von Marken – Kenntnisse des Rechts des geistigen Eigentums, für die Gestaltung der Beziehungen zu Arbeitnehmern und Gewerkschaften – Kenntnisse des Arbeitsrechts, bei der Planung der Unternehmenstätigkeit – Kenntnisse des Steuerrechts erforderlich. Daher muss ein Experte für Gesellschaftsrecht vielseitig qualifiziert und bereit sein, seinen Mandanten nicht nur im Gesellschaftsrecht, sondern auch in anderen verwandten Rechtsgebieten zu beraten. Er muss tiefer durchschauen und voraussehen, was in ein oder zwei Jahren passieren wird, wenn der Kunde heute den gegebenen Rat befolgt.

Bei der Beratung im Bereich des Gesellschaftsrechts richten wir uns nach dem Grundsatz, dass die Rechtslage so aufbereitet und gestaltet werden muss, dass der Streit gar nicht erst entsteht und kein Anlass besteht, vor Gericht zu ziehen, und wenn wir doch vor Gericht streiten sollten, wäre der Ausgang offensichtlich  – günstig für unseren Mandanten.

Unsere Dienstleistungen:

  • Beratung bei der Gründung, Umstrukturierung und Trennung von Unternehmen
  • Arrangieren von erwerbsvorbereitenden Betriebsbesichtigungen, Erstellung von Verträgen und Vertretung bei Verhandlungen über den Erwerb des Unternehmens.
  • Beratung und Erstellung von Gesellschafterverträgen.
  • Vertretung in Rechtsstreitigkeiten zwischen Gesellschaftern der Gesellschaft in Bezug auf die Tätigkeit der Gesellschaft.
  • Vertretung in Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Unternehmen und Dritten, dem Staat, dem Finanzamt etc.